2005-08-23

Die eventuell künftige Steuerpolitikvision im Beispiel

Statler & Waldorf erklären uns, wie die heilige Gerechtigkeit ins Steuersystem Einzug halten können würden wollte, wenn sie gelassen würde. (Weiteres Gewürge dann nach der Wahl.)

Die dümmsten Einwände gegen das Kirchhof-Konzept

Irrtum #2: Das Kirchhof-System ist ungerecht, da die Krankenschwester den gleichen Steuersatz hat wie der Chefarzt.

Nehmen wir mal an, unsere Krankenschwester wäre ein echter sozialer Härtefall. Eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern ? der Stoff, aus dem die Mitleid erregenden Geschichten der Sozialpolitiker sind. Da im Kirchhof-System alle Haushaltsmitglieder einen Freibetrag geltend machen können, sind für unsere alleinerziehende Krankenschwester schonmal 24.000 Euro Einkommen völlig steuerfrei. Nehmen wir weiter an, wir hätten es hier mit einer richtig gut bezahlten Krankenschwester zu tun, die mit allen erdenklichen Zulagen 34.000 Euro verdient. Dann versteuert sie also nur 10.000 Euro, zahlt also 2.500 Euro Steuern ? auf ihr lastet ein effektiver Satz von, man höre und staune, 7,36%. Der Chefarzt hingegen wird irgendwo zwischen 23 und 25% liegen.

Wenn mir jetzt noch jemand erklärt, wieso bei diesen Rechnungen ausgelassen wird, dass die Krankenschwester nochmal eine zweite Einkommenssteuer in Form der Sozialbeiträge zu schultern hat, während der Chefarzt hier recht bald von Bemessungsgrenzen profitiert …

Anders gesagt: Wäre es nicht viel gerechter, wenn wir auch bei der Steuer eine Bemessungsgrenze einführten?

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