2006-06-19

Wehrhafter Bürger

Für Mitarbeiter öffentlich-rechtlicher Institutionen wie den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, […] und andere Bundes- und Landesregierungsstellen sowie Institutionen der Kommunen ist diese Seite kostenpflichtig. Der Besuch dieser Seite schlägt mit 17,83 Euro pro Besucher und Monat zu Buche und wird von mir jeweils zum 15. des Folgemonats schriftlich in Rechnung gestellt. Bei einmaligen Besuchern wird davon ausgegangen, dass sie auch weiterhin die technischen Möglichkeiten haben, diese Seite zu besuchen. Aus diesem Grund werden monatliche Folgekosten in gleicher Höhe fällig, die der Besucher per Überweisung oder Bankeinzug erstatten kann, bis er nachweist, dass es ihm technisch nicht mehr möglich ist, diese Seite zu besuchen.
Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich zur Kontrolle gegebenenfalls persönlich erscheine. — Farliblog: Kontag & Nutzung

Diese Refinanzierungsquelle ist mir als Steuerzahler zwar sehr zuwider, aber ich möchte doch gerne sehen, wie die erste Rechnung bei einer öffentlichen Einrichtung aufgenommen wird. Und vom ersten Kontrollbesuch bei, z.B, der GEZ möchte ich bitte, bitte live dabei sein.

[via lawblog.de : Blogs: Öffentlich-Rechtliche zahlen]

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